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Aktuelles aus dem Vorstand |
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Einladung zur BSK am 07.10.2009 |
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Am 07.10.2009 findet die nächste Bezirkssprecherkonferenz statt. Die Einladung lässt sich hier [35 KB]
herunterladen.
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Gespräch mit Mitglidern des Rechtsausschusses |
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Am 13.11.2008 fand ein Gespräch zwischen Mitgliedern des LAG-Vorstands und des Rechtsausschusses des Landtags NRW statt. Näheres ist dem Protokoll der Besprechung zu entnehmen, das hier [30 KB]
heruntergeladen werden kann.
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"Jour fixe" |
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Im Hinblick auf den Start des Ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz am 01.06.2008 fand am 30.04.2008 eine Besprechung zwischen Vertretern des Justizministeriums, der LAG Bewährungshilfe und der LAG Gerichtshilfe statt. Näheres dazu verrät das Protokoll der Besprechung, das sich hier [242 KB]
herunterladen lässt.
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Stellungnahme zur Führungsaufsicht |
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April 2008
Der Vorstand der LAG hat mit einem Schreiben an das Justizministerium Stellung genommen zur zukünftigen Ausgestaltung der Betreuung von unter Führungsaufsicht stehenden Probandinnen und Probanden. Die Stellungnahme finden Sie hier [160 KB]
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Gespräch mit dem rechtspolit. Sprecher der SPD |
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Am 13.03.2008 führte der LAG-Vorstand in Düsseldorf ein Gespräch mit dem rechtspolitischen Sprecher der SPD im Landtag NRW, Frank Sichau. Näheres dazu finden Sie hier [25 KB]
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WDR-Interview mit dem Landessprecher |
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Am 26.03.2008 äußerte sich der Landessprecher der LAG Ulrich Öynhausen in einem Interview mit dem WDR zur anstehenden Reform der Sozialen Dienste der Justiz in NRW. Nachfolgend finden Sie die Transkription des Interviews, das augenblicklich auch hier im Internet abrufbar ist:
"WDR.de: Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) möchte Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe in einem einheitlichen Sozialdienst zusammen fassen. Was verändert sich dadurch konkret in Ihrer Arbeit mit Straffälligen?
Ulrich Öynhausen: Diese neue Ausführungsverordnung soll am 1. Juni in Kraft treten. Was sie genau bringen wird, ist noch nicht klar. Im Prinzip soll dann jeder in den sozialen Diensten der Justiz die Arbeit der anderen machen können. In der Praxis wird das auf Aushilfe bei Belastungsspitzen hinauslaufen.
WDR.de: Das Ministerium hofft, dadurch mehr Personal für die Haftvermeidung einsetzen zu können. Halten Sie das für realistisch?
Justizministerin Müller-Piepenkötter Öynhausen: Dass wir darin besser werden wollen, darin sind wir als Arbeitsgemeinschaft mit der Ministerin einig. Das Problem besteht in erster Linie darin, dass es nicht genügend geeignete Stellen für eine die Haft ersetzende Arbeit gibt. Sie können etwa einen Drogenabhängigen, der Metadon bekommt, im Krankenhaus oder Kinderheim einsetzen. Da gibt es dann vor Ort Probleme, weshalb etwa die Hälfe derer, die ihre Strafe abarbeiten wollen, die Arbeit irgendwann abbricht. Da ist es schon sinnvoll, wenn ich als Bewährungshelfer vor Ort intervenieren kann und die Arbeit nicht nur von der Gerichtshilfe zugewiesen wird. Das Gericht ist nämlich oft zu weit entfernt.
WDR.de: Haftvermeidung ist das eine Thema, das andere die Bewährungshilfe. 30 Prozent der Bewährungen scheitern, sagt die Ministerin. Woran liegt das?
30 Prozent scheiternde Bewährungen: Eine gute Zahl? Öynhausen: Die Bewährungshilfe hat es mit einem schwierigeren Klientel zu tun. Eie Lebenslagenuntersuchung unserer Arbeitsgemeinschaft hat das belegt: Es gibt immer mehr Vielfachgeschädigte: Drogensüchtige, Spielsüchtige, psychisch Kranke, die meist auch arbeitslos und ohne Ausbildung sind. Unter diesen Bedingungen sind 30 Prozent scheiternde Bewährungen - provozierend gesagt - eigentlich noch eine gute Zahl. Je weniger Perspektive jemand hat, desto größer ist die Gefahr, dass er wieder straffällig wird.
WDR.de: Durch die Reform sollen nun die Bewährungshelfer stärker auch in die Haftvermeidung eingreifen, zugleich aber soll die Bewährungshilfe verbessert werden. Kann das gelingen?
Öynhausen: Es ist die erklärte Politik der Landesregierung, Kosten und Personal zu sparen. Deshalb hat das Ministerium ein Interesse daran, seine Sozialarbeiter möglichst flexibel einzusetzen, wie jeder Arbeitgeber. Seit einigen Jahren ist auch die Justiz von Personalabbau betroffen. Wir hatten mal 705 Bewährungshelfer in NRW. Jetzt spricht Frau Müller-Piepenkötter nur noch von 668. Hier wird etwas fast Unmögliches versucht: Mit weniger Personal alle Aufgaben abdecken und dann noch höhere Erfolgszahlen erreichen.
WDR.de: In Baden-Württemberg geht man einen radikaleren Weg: Dort wurde die gesamte Bewährungshilfe sozusagen privatisiert, nämlich einem Verein aus Österreich übertragen. Wäre das auch in NRW ein mögliches Konzept?
Öynhausen: Nein, das lehnen wir strikt ab. Wir sind auch dankbar, dass sich das Ministerium bisher klar dagegen entschieden hat. Die sozialen Dienste sollen im Haus der Justiz bleiben. In Baden Württemberg ging es allein ums Geld. Der Anbieter wollte um 15 Prozent billiger arbeiten, was sich bisher gar nicht erfüllt hat.
Das Gespräch führte Gregor Taxacher"
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13.02.2008 |
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Gespräch mit der rechtspolitischen Sprecherin der Grünen-Fraktion im Landtag NRW
Am 13.02.2008 führte der LAG-Vorstand in Düsseldorf ein Gespräch mit der rechtspolitischen Sprecherin der Fraktion "Bündnis90/Die Grünen". Das Protokoll des Gesprächs können Sie hier [27 KB]
herunterladen.
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07.02.2008 |
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Der Landessprecher der LAG hat Anfang Februar 2008 in einem Schreiben an die Präsidentin des Landtags NRW Stellung genommen zu einem Antrag der SPD-Fraktion im Landtag NRW zur Sicherung der Finanzierung und des Leistungsangebots von Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen:
Stellungnahme der LAG [30 KB]
Antwort der Präsidentin des Landtags [1.354 KB]
Stellungnahme der Sprecherin für Arbeits-, Gesundheits-, Sozial- und Frauenpolitik der Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" [2.275 KB]
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11.01.2008 LAG-Schreiben an die Ministerin |
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Am 11.01.2008 nahm der Landessprecher der LAG, Ulrich Öynhausen, in einem Schreiben an Justizministerin Müller-Piepenkötter Stellung zur aktuellen Diskussion zum Jugendstrafrecht:
"Aktuelle Diskussion zum Jugendstrafrecht
Sehr geehrte Frau Ministerin,
die breite Diskussion zum Thema Jugendstrafrecht in der Öffentlichkeit und die Frage, ob dieses verschärft werden müsse, blieb natürlich auch in den Reihen der Bewährungshilfe nicht ohne Resonanz. Es wird sie nicht überraschen, zu hören, dass viele Kolleginnen und Kollegen und auch ich die Vorschläge des Herrn Koch und der CDU Justizministerrinnen und Justizminister nicht unterstützen. Die angesprochenen Maßnahmen, Verschärfung des Jugendstrafrechts und Einrichtung von Erziehungscamps, werden kaum den gewünschten Effekt erzielen. Mir ist unverständlich, wie diese Maßnahmen gegen die nahezu einhellige Einschätzung der Fachöffentlichkeit befürwortet werden konnten.
Gerade nachdem in den letzten Tagen sich u.a. ausgewiesene Fachleute wie die Kriminologen Christian Pfeiffer: „Härtere Strafen ändern nichts“ und Michael Walter: „Erziehungscamps – rigide und überholt“, geäußert haben, sehen wir uns in der bereits in der Veranstaltung vom 05.11.07 in Berlin geäußerten Auffassung bestätigt.
Die von Politikern geäußerte Meinung, dass längere Haftstrafen abschreckend auf jugendliche und heranwachsende Straftäter wirken würden, ist eher ein Wunschdenken und meines Wissens durch keine Untersuchung belegt. Das Scheitern von Erziehungscamps in Amerika und die dort vorhandenen Inhaftiertenzahlen sprechen für sich.
Ich möchte es allerdings bei diesem Thema, gewalttätige junge Straftäter, nicht bei einer bloßen Kritik der beabsichtigten Umgestaltung belassen, da auch uns Praktikern aus der Bewährungshilfe dieses Thema nach wie vor auf den Nägeln brennt. Als eine Möglichkeit, um der genannten Zielgruppe adäquater begegnen zu können, möchte ich hier das „ Anti–Gewalt-Training“ benennen. In einigen Dienststellen der Bewährungshilfe in NRW wird schon seit ca.10 Jahren mit dieser Methode im Rahmen von Gruppenangeboten gearbeitet. Die Möglichkeiten dieser Arbeit sind z.Zt. noch sehr beschränkt, da man sich bei der Finanzierung der Ausbildung, Schulung von Trainern etc. auf die örtlichen Fördervereine stützen musste. Soweit mir bekannt gibt es bislang keine Finanzierung dieser erfolgreichen und aus Eigeninitiative der Kollegen entstandenen Arbeit über das Justizministerium. Hier sollte Abhilfe geschaffen und insbesondere in Brennpunktregionen ein kontinuierliches Angebot sichergestellt werden.
In der jetzigen Diskussion um die Sinnhaftigkeit so genannter „Erziehungscamps“ wird betont, dass dort u.a. Verlässlichkeit, Einsatzbereitschaft, Rücksichtnahme und insgesamt ein soziales Miteinander gelernt werden soll. In den zurückliegenden Jahren haben Kolleginnen und Kollegen versucht, diese Tugenden z.B. im Rahmen von freizeit- und gruppenpädagogischen Maßnahmen zu vermitteln. Unter ihrem Vorgänger im Justiministerium sahen wir uns dann leider einer ausgesprochen unsachlichen Kosten-Nutzen-Diskussion ausgesetzt. Letztlich wurden derartige Angebote unter der Schlagzeile „ Schluss mit der Exotenförderung“ für unerwünscht erklärt.
Seinerzeit standen von Seiten des JM ca. 16.000,00 Euro zur Förderung derartiger Maßnahmen zur Verfügung.
Meiner Auffassung nach sollte nun geprüft werden, wie ein solches Angebot aus der Kollegenschaft neu initiiert, finanziert und auf z.B. die Zielgruppe „Junge Gewalttäter“ zugeschnitten werden kann. Hier bieten wir natürlich unsere Mitarbeit an, wie insgesamt bei der Frage, wie aus den vorhandenen bzw. zu vergrößernden Ressourcen der Bewährungshilfe, eine verbesserte und womöglich erfolgreichere Arbeit mit den genannten Jugendlichen und Heranwachsenden zu ermöglichen ist.
Natürlich ist mir klar, dass die Arbeit der Bewährungshilfe nur einen Teilbeitrag in der Problembewältigung leisten kann. Ein Schwerpunkt muss natürlich auf den Bereich der Prävention gelegt werden, damit möglichst wenige Jugendliche den Weg zur Bewährungshilfe nehmen müssen. Denkbar erscheint in diesem Zusammenhang das verstärkte Angebot, Informationsveranstaltungen durch Bewährungshelfer in Schulen durchzuführen.
Ich gehe davon aus, dass es ungleich schwieriger ist, hier ressortübergreifende Lösungen zu finden, als schnell konstruierte Scheinlösungen anzubieten.
Zusammenfassend möchte ich mich nochmals deutlich gegen eine Heraufsetzung der Höchststrafe im Jugendstrafrecht, die generelle Anwendung des Erwachsenenrechts bei Heranwachsenden, die Verhängung eines Warnschussarrestes in Verbindung mit einer Bewährungsstrafe sowie den Entzug der Fahrerlaubnis als separate Ahndung aussprechen. Gerade der Entzug der Fahrerlaubnis trifft den Heranwachsenden zwar besonders hart, nimmt ihm aber auch nahezu jede Chance auf dem Arbeitsmarkt, da oft keine weiteren Qualifikationen vorhanden sind. Diese Sanktion gefährdet somit eher die berufliche und gesellschaftliche Integration.
Ich würde mich freuen, wenn Sie Gelegenheit hätten, mir zu antworten bzw. uns Gelegenheit gegeben würde, ein vertiefendes Gespräch zu diesem Thema mit ihnen zu führen.
Hochachtungsvoll
Ulrich Öynhausen"
Die Antwort des Justizministeriums können Sie hier [3.175 KB]
herunterladen.
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